Deklaration

Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für den Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor. 

Art/Beschreibung Entschädigung bis bei Gefahr(en)¹ Position gem. Rahmenvertrag
Teil II/AL-VGB
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes 5.000 EUR LW 3.1 + Anlage 1
Anbaumöbel und Anbauküchen (subsidiäre Haftung) F, LW, St 3.2
Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper F 3.3
Anprall von fremden Kraft- oder Schienenfahrzeugen 3.4
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten F, LW, St Ziff. 7.1 AL-VGB Abschnitt A
Aufräumungskosten/Wiederaufforstung für Bäume 10.000 EUR F, St 3.5
Außenwandverkleidungen F, LW, St Ziff. 5.2 AL-VGB Abschnitt A
Bruchschäden an Armaturen/Beschädigung von Schläuchen 500 EUR² LW 3.6
Bruchschäden an Gasrohren 5.000 EUR, max. 10.000 je Objekt und pro Jahr LW 3.7
Datenrettungskosten 500 EUR³ F, LW, St 3.8
Diebstahl von Gebäudebestandteilen/Zubehör 10.000 EUR 3.9
Dekontamination von Erdreich F, LW, St 3.21
Feuer-Nutzwärmeschäden F 3.10
Feuerrohbauversicherung (erweitert) 24 Monate, max. 8.000.000 EUR je Objekt F, LW, St 4
Frostschutz- und Bruchschäden

– an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung sowie Heizungsrohren innerhalb versicherter Gebäude

– an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb versicherter Gebäude, auf dem Versicherungsgrundstück zur Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt

–  an sonstigen Zuleitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstücks, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt

–  an Zu- und Ableitungsrohren von Zisternenanlagen innerhalb versicherter Gebäude, sowie Zuleitungsrohren der Zisternen-anlage außerhalb versicherter Gebäude, auf dem Versicherungs-grundstück

LW

LW

LW

LW

Ziff. 3.1 AL-VGB Abschnitt A

Ziff. 3.2 AL-VGB Abschnitt A

3.13

3.41

Garten-, Gewächs- und Gerätehäuser bis 10 qm 1.500 EUR³ F, LW, St 3.14
Gebäudebeschädigung infolge Einbruch durch unbefugte Dritte 3.15
Graffitischäden (SB 500 EUR) 3.000 EUR, je Objekt und max. 6.000 EUR pro Jahr 3.16
Grobe Fahrlässigkeit F, LW, St 3.17
Hotelkosten bis 100 Tage für die eigengenutzte Wohnung 100 EUR pro Tag F, LW, St 3.18
Implosion F Ziff. 2.4.2 AL-VGB Abschnitt A
Innenliegende Regenfallrohre LW 3.19
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigung (SB 1.500 EUR je Schaden) 3.20
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens F, LW, St Ziff. 13.2 AL-VGB Abschnitt B
Kosten für Notreparaturen 3.22
Kosten für radioaktive Isotope 3.23
Marderbissschäden an elektr. Leitungen, Unterspannbahnen u. Dämmungen
(SB 500 EUR)
5.000 EUR Anlage 1
Medienverlust (Leitungswasser, Gas und sonstige Flüssigkeiten) 1.000 EUR LW 3.24
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen F, LW, St Ziff. 8.1 AL-VGB Abschnitt A
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
– für Restwerte –
F, LW, St 3.25
Mehrkosten infolge Preissteigerung (Preisdifferenzversicherung) F, LW, St Ziff. 8.4 AL-VGB Abschnitt A
Mehrkosten infolge technologischen Fortschritts F, LW, St 3.26
Mietausfall für Wohn- und Gewerberäume (erweitert) 24 Monate F, LW, St 3.12
Photovoltaikanlagen F, LW, St 3.27
Rauch- und Rußschäden F 3.28
Regiekosten
(ab Schadenhöhe 5.000 EUR)
5 % des Schadenbetrages, max. 5.000 EUR F, LW, St 3.29
Rückreisekosten aus dem Urlaub (ab Schadenhöhe 10.000 EUR) F, LW, St 3.30
Sachverständigenkosten
(ab Schadenhöhe 25.000 EUR)
F, LW, St 3.31
Schadenabwendungs- und -minderungskosten F, LW, St Ziff. 13.1 AL-VGB Abschnitt B
Schäden durch Kampfmittel aus
WK I + II
8 Mio. F Anlage 1
Schäden durch radioaktive Isotope 3.32
Sengschäden F 3.33
Überschallknall F 3.34
Überspannungsschäden durch Blitz F 3.35
Unmittelbare Einwirkung von Regen-u. Schmelzwasser 5.000 EUR LW Anlage 1
Verkehrssicherungsmaßnahmen/-kosten 100.000 EUR 3.36
Verpuffungsschäden F 3.37
Verstopfung von Ableitungs-, Regenfallrohren innerhalb von Gebäuden 500 EUR LW 3.38
Vom Mieter eingefügte, fest eingebaute Sachen (subsidiäre Haftung) Eigentümer wird dem Mieter gleichgestellt F, LW, St 3.39
Anlage 1
Vorsorgeschutz für Um-, An- oder Ausbauten (erweitert) nach Ende der Baumaßnahmen maximal ein erreich-ter Gesamtneubau-wert von 8.000.000 EUR je Objekt F, LW, St 1.5
Wasseraustritt bzw. Austritt von sonstigen wärmetragenden Flüssigkeiten aus

– Fußbodenheizungen, Aquarien, Wasserbetten

– Schwimmbecken, Zisternenanlagen

– Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen

LW

LW

LW

Ziff. 3.3 AL-VGB Abschnitt A

3.11

Ziff. 3.3 AL-VGB Abschnitt A

Wiederbepflanzung der Gartenanlage 5.000 EUR F, LW, St 3.40
Weitere Grundstücksbestandteile F, LW, St 1.6
Weitere Grundstücksbestandteile in Erweiterung zu Ziffer 5.1 AL-VGB sind:
Antennenanlagen, Carports, elektr. Freileitungen, Fahnenmasten, Gartenlaternen, Hof- u. Gehsteigbefestigungen,
Hundehütten, Hundezwinger, Pergolen, Schutz- u. Trennwände,
Spielgeräte, Terrassenbefestigungen,
freistehende Terrassenüberdachungen,
Zäune u. Mauern als GrundstückseinfriedungDarüber hinaus sind auf dem im Versicherungsvertrag bezeichnetem Grundstück versichert:
Gewerbliche Markisen, Firmenschilder, Transparente, Leuchtröhrenanlagen.
(soweit VN dafür die Gefahr trägt) Subsidärdeckung gegenüber Inhaltsversicherung
F, LW, St RV Teil I, 1.6
Hinweise:
Nichtanbringung von Rauchmeldern führt nicht grundsätzlich zum Verlust des Versicherungsschutzes. Dies entbindet nicht die Einhaltung der gesetzlichen Rauchmelderpflicht gem. der jeweiligen Bundesländer pp192.06-07.2013
Anlage 1
Leistung auch bei unklarem Schadenszeitpunkt nach Versichererwechsel sds01.13-04.2013
Anlage 1
Die Bedingungen und Deklaration entsprechen den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse

• mitversichert im Rahmen der Entschädigungsgrenze (siehe genauere Ausführungen oben)
¹ sofern die jeweils genannte Gefahr versichert ist; ist keine Gefahr genannt, gilt für die Position generelle Mitversicherung
² Entschädigung je Armatur
³ je Versicherungsjahr und Versicherungsort max. das Doppelte
* Die Anzahl der versicherten Einheiten ergibt sich aus der Addition der tatsächlich vorhandenen und zu Wohnzwecken genutzten Einheiten mit dem Wert, der sich aus der Umrechnung der Gewerbeeinheiten und Garagen auf Wohneinheiten ergibt (siehe hierzu Ziffer 5 dieser Rahmenvereinbarung – Besonderer Teil (Teil II nach WE)).

Entschädigungsgrenze – soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
Für die in der Deklaration aufgeführten Positionen ist die Entschädigung je Versicherungsfall und Versicherungsgrundstück insgesamt (summarisch) auf die Anzahl der versicherten Einheiten* multipliziert mit 9.000 Mark Wert 1914 und dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles gültigen Anpassungsfaktor, max. 8.000.000 EUR, begrenzt, wobei die in der Deklaration aufgeführten Entschädigungsgrenzen die jeweils für die Einzelposition zu leistende Höchstentschädigung darstellen.